Psychologische Fachberatungsstelle
bei sexualisierter Gewalt

Beschuldigte

Wenn sich beschuldigte Jugendliche, Männer und Frauen an Kompass Kirchheim wenden, erhalten sie ein Clearinggespräch, in dem die Bedarfe erhoben werden und eine Klärung erfolgt, ob sich eine weitere Beratung oder eine Therapie anschließt.

Wesentlich für den Beginn einer Therapie an unserer Beratungsstelle ist die Bereitschaft, Verantwortung für die sexuellen Übergriffe zu übernehmen und eigene Verhaltensmuster verändern zu wollen.

Nach Kenntnis der persönlichen Vorgeschichte und einer ausführlichen Diagnostik entwickeln wir gemeinsam mit den Klient*innen individuelle Behandlungsziele. Sie beinhalten das Erkennen und Verstehen der persönlichen zugrundeliegenden Problematik ebenso wie deren Bearbeitung. Sie erfahren Unterstützung in der Bewältigung ihrer persönlichen Krisen, insbesondere in der Bearbeitung eigener erlebter Gewalterfahrungen.

Die Therapie fördert sie in ihren sozialen und kommunikativen Fähigkeiten und hilft ihnen dabei, verantwortungsbewusst mit den eigenen Bedürfnissen umzugehen. Darüber hinaus beinhaltet der therapeutische Prozess, sich der bestehenden Verleugnungsmuster bewusst zu werden, Einfühlungsvermögen für die Opfer zu entwickeln sowie Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen. Dabei werden Beschuldigte in ihrer Gesamtpersönlichkeit gesehen und nicht auf ihre Handlungen reduziert.


Jugendliche

Jugendliche, die beschuldigt werden, sexuelle Übergriffe verübt zu haben, können sich aus eigener Motivation oder aufgrund einer Aufforderung durch Angehörige bzw. Institutionen oder Soziale Dienste an Kompass Kirchheim wenden.

Ab dem 14. Lebensjahr sind Jugendliche strafmündig und können, wenn sie sexuell übergriffig geworden sind, von der Justiz strafrechtlich belangt werden. Bei einer Verurteilung erhalten die Jugendlichen häufig eine Therapie-Auflage.

Voraussetzung für das Therapieangebot bei Kompass Kirchheim sind:

  • Vorlage des Gerichtsurteils
  • Einverständnis zur Schweigepflichtentbindung gegenüber der Justiz (Gericht, Rechtsanwalt, Jugendgerichtshilfe, Bewährungshilfe)
  • Einverständnis zur Schweigepflichtentbindung gegenüber den Erziehungsberechtigten

Unabhängig von den formalen Voraussetzungen kann der therapeutische Prozess erfahrungsgemäß aber nur dann gelingen, wenn die Beschuldigten fähig sind, eine eigene Motivation für die Behandlung zu entwickeln sowie ein Arbeitsbündnis einzugehen.


Es ist unser Anliegen, dass Jugendliche, die sexualisierte Übergriffe begangen haben, sich an uns wenden, um sich mit ihren Handlungen auseinanderzusetzen und sich mit therapeutischer Unterstützung altersgerecht entwickeln zu können.

Kompass Kirchheim Beschuldigte Jugendliche

Frauen

In der öffentlichen Wahrnehmung war die Täterschaft von Frauen viele Jahre nicht bewusst. Erst allmählich rückt dieser Personenkreis in den Fokus der Aufmerksamkeit und nimmt entsprechende Behandlungsangebote wahr.

Frauen, die sexualisierte Gewalt verübt haben oder entsprechend beschuldigt sind, können sich aus eigener Motivation, aufgrund einer Aufforderung durch Angehörige bzw. Institutionen oder mit einer gerichtlichen Auflage an Kompass Kirchheim wenden.

Voraussetzung für das Therapieangebot nach einer Verurteilung sind:

  • Vorlage des Gerichtsurteils
  • Einverständnis zur Schweigepflichtentbindung gegenüber der Bewährungshilfe

Unabhängig von den formalen Voraussetzungen kann der therapeutische Prozess erfahrungsgemäß aber nur dann gelingen, wenn die Beschuldigten fähig sind, eine eigene Motivation für die Behandlung zu entwickeln sowie ein Arbeitsbündnis einzugehen.


Es ist unser Anliegen, dass Frauen, die sexualisierte Übergriffe begangen haben, sich an uns wenden, um sich mit ihren Handlungen auseinanderzusetzen und Rückfällen vorzubeugen.

Kompass Kirchheim Beschuldigte Frauen

Männer

Männer, die sexualisierte Gewalt verübt haben oder entsprechend beschuldigt sind, können sich aus eigener Motivation, aufgrund einer Aufforderung durch Angehörige bzw. Institutionen oder mit einer gerichtlichen Auflage an Kompass Kirchheim wenden.

Voraussetzung für das Therapieangebot nach einer Verurteilung sind:

  • Vorlage des Gerichtsurteils
  • Einverständnis zur Schweigepflichtentbindung gegenüber der Bewährungshilfe

Unabhängig von den formalen Voraussetzungen kann der therapeutische Prozess erfahrungsgemäß aber nur dann gelingen, wenn die Beschuldigten fähig sind, eine eigene Motivation für die Behandlung zu entwickeln sowie ein Arbeitsbündnis einzugehen.


Es ist unser Anliegen, dass Männer, die sexualisierte Übergriffe begangen haben, sich an uns wenden, um sich mit ihren Handlungen auseinanderzusetzen und Rückfällen vorzubeugen.

Kompass Kirchheim Beschuldigte Männer

Wir sind Mitglied bei:


Mitglied bei Der Paritätische und DGfPI

Wir werden gefördert durch:


Förderung durch Das Ministerium für Soziales und Integration Baden Württemberg